Lasst uns gemeinsam für die Kinderrechte einstehen!
„Artikel 13: Meinungs- und Informationsfreiheit
Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben“ (Deutsches Komitee für UNICEF e.V, Deutsche Übersetzung,o.J. online, S. 17)
Quelle:5
Artikel 2:Diskriminierungsverbot
Dies fordert eine Gleichbehandlung aller Kinder und Jugendlichen ein und besagt, dass alle Kinder und Jugendlichen Anspruch haben auf alle
„…verkündeten Rechte und Freiheiten ohne Unterscheidung, etwa nach der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, dem Vermögen, der Geburt oder dem sonstigen Status“ (Deutsches Komitee für UNICEF e.V, Deutsche Übersetzung,o.J. online, S. 6).
„Artikel 31: Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben, staatliche Förderung
- Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.
- Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Beteiligung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung“ (Deutsches Komitee für UNICEF e.V, Deutsche Übersetzung,o.J. online, S. 35–36)
Quelle:5
Mit freundlicher Genehmigung von Unicef- Copyright and all rights reserved by Unicef
"Die Kinderrechtskonvention beruht auf vier Prinzipien:
Vorrang des Kindeswohls, Verbot von Diskriminierung, Recht auf Förderung & Entwicklung und Recht auf Mitsprache & Beteiligung.
Weitere Auszüge aus den Kinderrechten:
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- Das Recht auf Gleichbehandlung: Kein Kind darf benachteiligt werden - sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten.
- Das Wohl des Kindes hat Vorrang: Wann immer Entscheidungen getroffen werden, die sich auf Kinder auswirken können, muss das Wohl des Kindes vorrangig berücksichtigt werden.
- Das Recht auf Leben und Entwicklung: Jedes Land verpflichtet sich, in größtmöglichem Umfang die Entwicklung der Kinder zu sichern.
- Achtung vor der Meinung des Kindes: Alle Kinder sollen als Personen ernst genommen, respektiert und in Entscheidungen einbezogen werden." 2 Quelle Kinderrechte Österreich: Kinderrechte - SOS - Kinderdorf
- Das Recht auf Gleichbehandlung: Kein Kind darf benachteiligt werden - sei es wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Staatsbürgerschaft, seiner Sprache, Religion oder Hautfarbe, einer Behinderung oder wegen seiner politischen Ansichten.